Mehr Netto vom Brutto
10.01.23 / Privatpersonen
Für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner, die eine gemeinsame Einkommensteuererklärung einreichen, gilt der doppelte Betrag von 21.816 Euro. Bis zu dieser Höhe bleibt das Einkommen komplett steuerfrei. Diese Beträge stellen das steuerfreie Existenzminimum für alle Steuerzahler dar.
Die Anhebung des Grundfreibetrags bedeutet, dass ein größerer Teil des Einkommens steuerfrei bleibt, was allen Steuerzahlern zugute kommt. Darüber hinaus wird der Einkommensteuertarif an die Inflation angepasst, um eine schleichende Steuererhöhung durch Gehaltserhöhungen, die lediglich die Preissteigerungen ausgleichen, zu vermeiden.
Darüber hinaus wird der Spitzensteuersatz von 42% ab 2023 erst ab einem Jahreseinkommen von 62.810 Euro fällig. Wer 2023 weniger als 66.915 Euro versteuern muss, muss außerdem keinen Solidaritätszuschlag zahlen.
Diese Maßnahmen sollen dafür sorgen, dass die Bürgerinnen und Bürger trotz hoher Preise vor zusätzlichen steuerlichen Belastungen geschützt werden. Die Anpassung der Steuerlast an die Inflation kommt rund 48 Millionen Bürgern zugute.
Für das Jahr 2024 ist eine weitere Anhebung des Grundfreibetrags um 300 Euro geplant.