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Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen

Ein Durchbruch für Solarstrom-Betreiber

15.06.22 / Privatpersonen


Die Änderungen im Jahressteuergesetz 2022 brachten gute Nachrichten für Betreiber von Photovoltaikanlagen. Ab 2022 ist die Einspeisung und der Eigenverbrauch von Solarstrom für viele Photovoltaikanlagen steuerfrei. Doch wie bei vielen Gesetzen steckt der Teufel im Detail.

Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen

Die Einnahmen aus Photovoltaikanlagen mit einer Maximalleistung von bis zu 30 Kilowatt-Peak (kWp) sind seit 2022 steuerfrei. Dies gilt sowohl für Anlagen auf dem eigenen Einfamilienhaus als auch auf Gebäuden, die nicht Wohnzwecken dienen, wie Gewerbeimmobilien. Die Obergrenze der Bruttoleistung liegt bei 15 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit und insgesamt 100 kWp pro Steuerpflichtigen.

Obwohl die Steuerbefreiung auf den ersten Blick positiv erscheint, gibt es einige Fallstricke. Wer keine Steuern zahlt, kann keine Kosten absetzen. Zudem entfällt ab 2023 die Umsatzsteuer für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen sowie Stromspeichern, sofern die Bruttoleistung unter 30 kWp liegt.

Steuerliche Unternehmerschaft und Umsatzsteuer

Die Einnahmen aus Photovoltaikanlagen sind generell umsatzsteuerpflichtig. Wer eine Photovoltaikanlage in Betrieb nimmt, muss dies beim Finanzamt anmelden und sich für oder gegen die Kleinunternehmerregelung entscheiden.

Ab 2023 entfällt die Umsatzsteuer bei der Einfuhr, Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen sowie Stromspeichern, sofern die Bruttoleistung unter 30 kWp liegt. Dies soll private Betreiber von Photovoltaikanlagen von Bürokratie entlasten.

Keine Ertragsteuern für Photovoltaikanlagen bis 30 KW

Der Verkauf von Solarstrom aus kleinen Photovoltaikanlagen ist rückwirkend ab dem Jahr 2022 steuerfrei. Dies gilt sowohl für Photovoltaikanlagen auf dem eigenen Einfamilienhaus als auch auf Gebäuden, die nicht Wohnzwecken dienen.

Die neuen steuerlichen Regelungen haben auch Auswirkungen auf bereits installierte Photovoltaikanlagen. Betreiber sollten daher ihren Fall mit einem Steuerberater besprechen, um mögliche steuerliche Nachteile zu vermeiden.

Die Steuerbefreiung für viele Photovoltaikanlagen ist ein wichtiger Schritt zur Förderung der erneuerbaren Energien. Doch wie bei allen steuerlichen Angelegenheiten ist es wichtig, die Details zu verstehen und sich professionellen Rat einzuholen. SCANTAX steht Ihnen für Ihre Fragen zur Verfügung.



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